Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Sanktionen bei einem Turnier durch die Spielleitung
Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann durch die Spielleitung insbesondere angesehen werden:
- mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker oder
angrenzender Penalty-Area hindurch zu fahren oder über das Vorgrün zu fahren
- einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder
Einrichtungen des Platzes zu beschädigen
- einen Schläger zu werfen
- einen anderen Spieler während des Schlages durch Unachtsamkeit abzulenken
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken und die Harken nicht in
die Ständer zurück zu legen oder Divots nicht zurück zu legen
- Bunker nicht von der flachen Seite aus zu betreten oder zu verlassen
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß - Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß - Grundstrafe bzw. Lochverlust im Lochspiel
Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann durch die Spielleitung insbesondere angesehen werden:
- absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlages abzulenken
- wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Personen zu gefährden oder zu verletzen
- ein Nichteinhalten des Rauchverbots, z.B. bei Jugendwettspielen
- Betreten einer Spielverbotszone
- Mitnahme oder Spielen von Rangebällen auf dem Platz
- absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um sich dadurch trotz Strafschlag
einen Vorteil zu verschaffen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation bzw. Spielverlust im Lochspiel
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach einem Turnier von der Spielleitung verhängt und kann auch außerhalb von Turnieren in Form eines - befristeten - Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot durch den Clubvorstand erfolgen.